Die Berücksichtigung der durch die Reform hervorgerufenen gegenseitigen Abhängigkeit der Verträge

Die Reform des Vertragsrechts erkennt an, dass ein Vertrag als Teil eines größeren Geschäfts abgeschlossen worden sein und eng mit anderen im Rahmen dieses Geschäfts geschlossenen Verträgen verknüpft sein kann, indem sie vorsieht, dass der betreffende Vertrag durch das Wegfallen eines dieser Verträge in Frage gestellt werden kann.