
Rechtsprechung zur Bestimmung der Dauer etablierter Geschäftsbeziehungen
Gemäß Artikel L.442-6 Absatz 5 des französischen Handelsgesetzbuches gelten die folgenden Handlungen als Handlungen der abrupten, auch nur teilweisen Beendigung einer bestehenden Geschäftsbeziehung ohne schriftliche Mitteilung unter Berücksichtigung der Dauer der Geschäftsbeziehung und machen den Täter schadensersatzpflichtig.