Rechtliche Klarstellungen zum Begriff der Dauer begründeter Handelsbeziehungen

Gemäß den Bestimmungen des fünften Absatzes von Artikel L.442-6 des Handelsgesetzbuchs haftet der Autor und verlangt von ihm, den Schaden zu ersetzen, der durch die Tatsache verursacht wurde, dass „eine bestehende Geschäftsbeziehung brutal, auch teilweise, ohne schriftliches Abbrechen“ abgebrochen wurde Kündigung unter Berücksichtigung der Dauer der Geschäftsbeziehung ...
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