
Vertragsrechtsreform: Jetzt ist Handeln erforderlich
Die Reform des Vertrags-, Schuld- und Beweisrechts ist nun in Kraft getreten. Sie muss schnell verstanden und verinnerlicht werden, da sie neue Grundsätze und Regeln für Verträge festlegt, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, und grundsätzlich auch für Verträge, die verlängert oder stillschweigend verlängert werden.