Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Geschäftsgeschenken

Geschäftsgeschenke an Kunden oder Partner können der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Geschäftsgeschenken ist in Artikel L geregelt.

Neuigkeiten zu Arbeitszeiten – Hin zu mehr Kontrolle seitens der Arbeitgeber

In zwei getrennten Urteilsreihen, eine zur Überstundenvergütung und die andere zur Regelung der festen Arbeitstage, nahm der Kassationsgerichtshof eine sehr strenge Position gegenüber dem Arbeitgeber ein...