
Die sogenannten Macron-Waagen wurden vom Kassationsgerichtshof bestätigt
In einem am 17. Juli 2019 ergangenen Urteil entschied der Kassationsgerichtshof, dass die in Artikel L. 1235-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Gehaltstabellen, bekannt als Macron-Tabellen, nicht gegen internationale Konventionen und Verträge verstoßen, da….