
Newsletter Nr. 28 – Immobilienrecht – November 2015
Newsletter Nr. 28 – Immobilienrecht – November 2015 Eigentumswohnungen, Mieten, Immobilienmakler und Hausfriedensbruch GESETZGEBUNGS- UND REGULIERUNGSNACHRICHTEN Eigentumswohnungen: Informationen für Käufer Verordnung vom 27. August 2015….

Informationen für Käufer von Eigentumswohnungen
Die Regierung wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung des Geschäftslebens vom 20. Dezember 2014 ermächtigt, innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes durch eine Verordnung Bestimmungen zu erlassen, die darauf abzielen, die in Artikel L.7 vorgesehenen Informationsverfahren für Käufer zu vereinfachen.

Mietpreisentwicklungen
Gemäß Artikel 18 des Gesetzes vom 6. Juli 1989 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern und zur Änderung des Gesetzes Nr. 86-1290 vom 23. Dezember 1986, in der Fassung des ALUR-Gesetzes, in Gebieten mit kontinuierlicher Urbanisierung und mehr als 50.000 Einwohnern, in denen ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage besteht...

Immobilienmakler
Das ALUR-Gesetz zielt darauf ab, den Beruf des Immobilienmaklers weiter zu regulieren. Zu diesem Zweck wurden kürzlich mehrere Texte verabschiedet. So gilt nun auch der durch das ALUR-Gesetz festgelegte Ethikkodex für diese Berufsgruppe. Ebenso wurden die Verfahren bezüglich ihrer Pflichten angepasst.

Einbruch
Das Gesetz Nr. 2015-714 vom 24. Juni 2015, das den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs präzisiert, ändert lediglich Artikel 226-4 des Strafgesetzbuches wie folgt: Das Betreten oder Verweilen in der Wohnung einer anderen Person durch List, Drohung, Gewalt oder Zwang ist, außer in den gesetzlich zulässigen Fällen, strafbar.

Immobilienrecht – Rechtsprechung (Juni-Juli-September 2015)
Schadensersatz bei Diagnosefehlern; Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung; Enteignung für öffentliche Zwecke – Umfang des Entschädigungsanspruchs; Beteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle von...