Arbeitsrecht – Kollektivverhältnis
Sicherung der sozialen Beziehungen (Erstellen von Arbeitsverträgen, Vermerken, Disziplinarverfahrensschreiben etc.)
Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung sozialer Beziehungen (Unterstützung bei der täglichen Bewältigung sozialer Beziehungen, bei der Bewältigung von Disziplinarsituationen, bei der Bewältigung sensibler beruflicher Situationen wie Mobbing usw.)
Beistand und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Arbeitsrecht – individuelle Beziehung
Unterstützung bei Tarifverhandlungen und Gestaltung von Tarifverträgen (Arbeitszeit, bezahlter Urlaub, Bereitschaftsdienst, Arbeitsbedingungen etc.)
Unterstützung bei der Einrichtung von Mitarbeiterbindungsprogrammen (Erfolgsbeteiligung, Gewinnbeteiligung, Betriebssparplan, variabler Vergütungsplan etc.)
Einrichtung von Personalvertretungen und Pflege der Beziehungen zu Personalvertretungen.