Arbeitsrecht – Kollektivbeziehungen

Pflege der sozialen Beziehungen (Erstellung von Arbeitsverträgen, Nachträgen, Disziplinarverfahrensschreiben usw.)

Hilfe und Beratung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen (Unterstützung bei der täglichen Gestaltung sozialer Beziehungen, beim Umgang mit Disziplinarmaßnahmen, beim Umgang mit sensiblen beruflichen Situationen wie z. B. Fällen von psychischer Belästigung usw.)

Unterstützung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Arbeitsrecht – individuelle Beziehungen

Unterstützung bei Tarifverhandlungen und der Ausarbeitung von Tarifverträgen (Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub, Rufbereitschaft, Arbeitsbedingungen usw.)

Unterstützung bei der Einrichtung von Mitarbeiterbindungsprogrammen (Gewinnbeteiligung, Anreizsysteme, betriebliche Sparpläne, variable Vergütungsmodelle usw.)

Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen und Pflege der Beziehungen zu den Arbeitnehmervertretern.