Newsletter 1. Quartal 2018 – Wirtschaftsrecht – April 2018
Zusammenfassung
Rechtsprechung
Verträge – Handelsrecht
- Fortbestand der Haftungsbeschränkungsklauseln im Falle der Vertragsbeendigung
- Vereinbarkeit der Klauseln des Franchisevertrages mit Wettbewerbsrecht
- Folgen der Ungenauigkeit des Umsatzes in der Firmenwertübertragungsurkunde
Gewerbliche Mietverträge
- Was ist der Inhalt der Räumungsklage?
- Ausnahmen von der Mietobergrenze bei Verlängerung
- Die Nichtigkeit des Mietverwaltungsvertrags hat den Verlust des Rechts auf Verlängerung des gewerblichen Mietvertrags zur Folge
Unternehmensrecht
- Ein Aktionärsbindungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden, wenn keine Frist vorgesehen ist
- Ein Vertrag kann vom angestellten Direktor im Namen des Unternehmens gekündigt werden, selbst wenn keine Befugnisübertragung vorliegt, wenn das Unternehmen die Kündigungsentscheidung stillschweigend bestätigt.
- EIRL- und Vermögensallokationsregeln: Vorsicht
- Innergemeinschaftliche Sitzverlegung und Niederlassungsfreiheit
- Die Nichtübernahme von Handlungen, die im Namen einer Gründungsgesellschaft durchgeführt werden, kann von den Richtern des Fonds nicht automatisch festgestellt werden.
- Das Prinzip der Unantastbarkeit der Tagesordnung
- Fortbestehen der Befugnisübertragung nach Beendigung der Funktionen der Exekutive, die sie erteilt hat
- Gegen die Anwendung von Artikel 1843-4 des Zivilgesetzbuchs in Bezug auf die Übertragung von Anteilen ist kein Rechtsmittel möglich
- Das Fehlen einer effektiven Wiederherstellung der Eigenmittel und Misswirtschaft
- Die Folgen einer Handlung, die dem gesellschaftlichen Interesse zuwiderläuft
- Anfechtbarkeit der Machtbegrenzung des Managers
Verträge – Handelsrecht
Fortbestand der Haftungsbeschränkungsklauseln im Falle der Vertragsbeendigung
Kom. 7. Februar 2018 (Nr. 16-20.352) FS-P+B+I:
Die Vertragsbeendigung hat die rückwirkende Aufhebung des Vertrages zur Folge.
Auf dieser Grundlage waren die Prozessrichter der Ansicht, dass sich die für den Schaden verantwortliche Partei nicht mehr auf die Klausel zur Beschränkung ihrer vertraglichen Haftung berufen könne.
Was vom Berufungsgericht genehmigt worden war. Der Kassationsgerichtshof ist der Ansicht, dass die Klauseln zur Begrenzung der vertraglichen Haftung auch im Falle einer Vertragsbeendigung anwendbar bleiben.
Vereinbarkeit der Klauseln des Franchisevertrages mit Wettbewerbsrecht
Kas. Com 20. Dezember 2017 (Nr. 16-20.500):
Sind Alleinbelieferungsklauseln im Franchisevertrag wettbewerbswidrig?
Der Kassationsgerichtshof erinnert daran, dass die Klauseln, die die für die Wahrung der Identität und die Wahrung des Ansehens des Netzes wesentliche Kontrolle organisieren, keine Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
Insbesondere wenn eine Alleinbelieferungsklausel erforderlich ist, damit jeder Franchisenehmer eine einheitliche Qualität und einen einheitlichen Geschmack der von einem bestimmten Lieferanten nach einem eigenen Verfahren hergestellten Produkte erhält, ist dies für das Image und die Identität des Netzwerks erforderlich.
Kas. com 8. Juni 2017, Nr. 15-27.146, Nr. 843 FD
Zu bedenken ist auch, dass eine Klausel des Nicht-Wiederanschlusses des Franchisenehmers nach Vertragsende sachlich und räumlich begrenzt sein muss.
In diesem Fall hat der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt und es für ungültig erklärt, da die Nichtwiedervereinigungsklausel nicht geografisch begrenzt war.
Folgen der Ungenauigkeit des Umsatzes in der Firmenwertübertragungsurkunde
Kas. com., 21. März 2018, Nr. 16-24.245, Nr. 240 FD
Im Falle der Unrichtigkeit der Angaben in der Kaufurkunde über den Firmenwert hat der Käufer ein Jahr Zeit, um die Garantieklage ab dem Datum des Besitzes des Firmenwerts geltend zu machen.
Gewerbliche Mietverträge
Was ist der Inhalt der Räumungsklage?
Kas. 3. Zivilisation 7. Dezember 2017 (Nr. 15-12.452, 15-12.578 und 15-12.912) FD:
Der Vermieter teilte dem Mieter einen Urlaub mit Verweigerung der Verlängerung und ein Angebot einer Räumungsentschädigung mit Wirkung 9 Monate nach diesem Urlaub mit.
Während dieser Zeit überträgt der Leasingnehmer sein Unternehmen und teilt dem Erwerber das Ende des Leasingverhältnisses mit.
Sodann stellte sich die Frage, ob es angemessen ist, bei der Bestimmung der Räumungsentschädigung neben dem Verkehrswert der Immobilie auch Nebenkosten (wie Umzugskosten, Neuinstallation, Überführungsgebühren) zu berücksichtigen Erwerb eines neuen Fonds), Entschädigung für die Betriebsstörung.
Es ist allgemein anerkannt, dass eine Entschädigung für Betriebsstörungen, die dazu bestimmt sind, den Schaden zu beheben, den der Gewerbetreibende anlässlich der Rückzahlung des Fonds erlitten hat, in der Räumungsentschädigung enthalten ist.
Das Berufungsgericht hatte entschieden, dass der Zessionar des Fonds in Kenntnis der Kündigung des Vermieters keine Entschädigung wegen Betriebsstörung verlangen könne.
Der Kassationsgerichtshof tadelte diese Entscheidung in der Erwägung, dass die Entschädigung für die Räumung zwangsläufig eine Entschädigung für Geschäftsstörungen umfassen muss.
Ausnahmen von der Mietobergrenze bei Verlängerung
Kas. 3. Zivil, 15. Feb. 2018, Nr. 17-11866, Nr. 17-11.867, Nr. 170 FS-P + B + I
Das Prinzip: Mietobergrenze bei Verlängerung des Gewerbemietvertrags.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die das Handelsgesetzbuch vorsieht, insbesondere im Fall einer Änderung:
- die Merkmale der betrachteten Räumlichkeiten;
- der Bestimmungsort der Räumlichkeiten;
- lokale Marktfähigkeitsfaktoren;
- sondern auch von den jeweiligen Pflichten der Parteien.
Die vertragliche Änderung der Miete stellt eine erhebliche Änderung der Verpflichtungen der Parteien dar, die an sich schon die Aufhebung der Mietobergrenze rechtfertigt.
In diesem Fall haben sich die Parteien per Nachtrag darauf geeinigt, die Miete für das laufende Mietverhältnis zu ändern und auf ein Verfahren zur Überprüfung der Miete zum Mietwert während der Mietdauer im Rahmen einer Überprüfungsklage gemäß Artikel L. 145-39 zu verzichten , die eingeleitet wurde.
Die Indossament stellt eine herkömmliche Änderung des Mietvertrags dar, sie kennzeichnet den stillschweigenden Verzicht des Mieters auf die Kappungsregelung.
Die Nichtigkeit des Mietverwaltungsvertrags hat den Verlust des Rechts auf Verlängerung des gewerblichen Mietvertrags zur Folge.
Kas. 3. Ziv., 22. März 2018, Nr. 17-15.830, Nr. 284 F- P + B
Der Mieter eines gewerblichen Mietvertrags gibt sein Geschäft in die Mietverwaltung ein, ohne sein Geschäft zwei Jahre vor Abschluss des besagten Vertrags betrieben zu haben, obwohl dies eine in Artikel L. 144-3 des Handelsgesetzbuchs vorgesehene Bedingung ist.
Der Vermieter kündigt dem Mieter mit Verweigerung der Verlängerung und ohne Entschädigung die Räumung wegen Nichtigkeit des Mietverwaltungsvertrages.
Der Kassationsgerichtshof entscheidet, dass die Strafe für einen Pachtvertrag, der unter Verletzung der Bedingungen von Artikel L. 144-3 geschlossen wurde, absolut nichtig ist, dies führt zum Verfall des Rechts auf Verlängerung des gewerblichen Pachtvertrags gemäß Artikel L. 144-10 des Handelsgesetzbuches.
Unternehmensrecht
Ein Aktionärsbindungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden, wenn keine Frist vorgesehen ist
Cass, Com, 20. Dezember 2017, Nr. 16-22.099
Die vom Pariser Berufungsgericht angenommene Lösung, die dann am 20. Dezember von der Handels-, Finanz- und Wirtschaftskammer des Kassationshofs angenommen wurde, ist eine sehr aufschlussreiche Erinnerung daran, dass, wenn eine Aktionärsvereinbarung keine Beschränkung der Dauer erwähnt, und dies auch nicht der Fall ist eine bestimmte oder bestimmbare Laufzeit enthalten, kann diese Vereinbarung jederzeit einseitig gekündigt werden.
Ein Vertrag kann vom angestellten Direktor im Namen der Gesellschaft auch ohne Befugnisübertragung gekündigt werden, wenn die Gesellschaft die Kündigungsentscheidung stillschweigend bestätigt.
Kas. com. 17-1-2018 n 16-22.285
Die Handels-, Finanz- und Wirtschaftskammer des Kassationsgerichtshofs wies in einem Urteil vom 17. Januar 2018 das Argument zurück, das der Handelspartner des Unternehmens vorgebracht hatte, der sich gegen die Beendigung einer Protokollvermittlung ausgesprochen hatte verklagte das Unternehmen auf Aufhebung der besagten Kündigung mit der Begründung, dass der angestellte Direktor keine Befugnisübertragung habe.
Das Gericht ist der Ansicht, dass das Unternehmen, das die in seinem Namen vom angestellten Direktor getroffene Kündigungsentscheidung stillschweigend bestätigt hat, daher nicht zu prüfen brauchte, ob letzterer die Befugnis erhalten hatte, die Kündigung des besagten Vertrags vorzunehmen.
EIRL- und Vermögensallokationsregeln: Vorsicht
Cass, Com, 7. Februar 2018, Nr. 16-24.481
Das Interesse dieses Urteils der Handels-, Finanz- und Wirtschaftskammer des Kassationshofs vom 7. Februar 2018 besteht insbesondere darin, daran zu erinnern, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel L.526-6 des Handelsgesetzbuchs der einzelne Unternehmer mit beschränkter Haftung kann seiner beruflichen Tätigkeit von seinem Privatvermögen getrenntes Vermögen zuweisen.
Die Konstituierung dieses Erbes ergibt sich insbesondere aus der Eintragung in ein Publizitätsregister und aus einer Erklärung, die insbesondere eine beschreibende Angabe des Eigentums, der Rechte, Pflichten oder Sicherheiten in Bezug auf die berufliche Tätigkeit in Form, Qualität und Quantität enthalten muss und Wert (Artikel L526-7 und L.526-8 des Handelsgesetzbuches). In Ermangelung einer solchen Erklärung oder bei Abgabe einer unvollständigen Erklärung könnte für den Fall, dass der Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung insbesondere in gerichtliche Liquidation gestellt wird, die Vermögensverwirrung betrieben werden, so dass dieser haftet Schulden, die er während der Ausübung seiner Tätigkeit auf sein persönliches Vermögen eingegangen ist.
Es ist also höchste Vorsicht geboten.
Innergemeinschaftliche Sitzverlegung einer Gesellschaft
EuGH, 25. Oktober 2017, Rs. C-106/16 Polbud – Wykonawstwo sp. Zoo
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist der Auffassung, dass die Vorschriften der Mitgliedstaaten Gesellschaften, die ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, keine Verpflichtung zur Liquidation auferlegen können.
Auch die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft ohne Verlegung des tatsächlichen Sitzes fällt unter die Niederlassungsfreiheit.
Die Nichtübernahme von Handlungen, die im Namen einer Gründungsgesellschaft durchgeführt werden, kann von den Richtern des Fonds nicht automatisch festgestellt werden.
Kas. 3. Ziv., 25. Jan. 2018, Nr. 17-10.885, Nr. 44 FD
Zur Erinnerung: Handlungen, die im Namen einer Gründungsgesellschaft vorgenommen werden, können durch die Anlage einer Verpflichtungserklärung zur Satzung verlangt werden, entweder durch Erteilung eines Mandats an einen der Gesellschafter, Verpflichtungen im Namen der Gesellschaft einzugehen, oder durch Beschluss sofern nicht anders vereinbart, von der Mehrheit der Gesellschafter getroffen werden.
In diesem Fall wurde ein Architektenvertrag zwischen einem Auftraggeber, der eine natürliche Person ist, und einem Architekten geschlossen.
Diese natürliche Person hat eine SCI gegründet. Wegen bestimmter Vertragsverletzungen verklagte SCI den Architekten und seinen Versicherer auf Schadensersatz. Das Berufungsgericht entschied, dass die Klage von SCI nicht wegen des vom Versicherer geltend gemachten fehlenden Vertragsverhältnisses unzulässig sei, sondern wegen der von Amts wegen festgestellten Nichtübernahme des strittigen Vertrags gemäß einem der vorgesehenen Verfahren zur Übernahme von Verpflichtungen für durch die geltenden Vorschriften.
Der Kassationsgerichtshof tadelte die Entscheidung der Richter in der Sache, da sie nicht automatisch die Einrede der fehlenden Wiederaufnahme der Handlungen durch die SCI erheben können, ohne die Parteien zuvor zur Stellungnahme aufzufordern.
Das Prinzip der Unantastbarkeit der Tagesordnung
Kas. com., 14. Februar 2018, Nr. 15-16.525, Nr. 131 F-P+B
Die Gesellschafterversammlung einer GmbH wird zum Zweck der Bestellung von Abschlussprüfern einberufen.
Der entsprechende Beschluss wird von dem Mehrheitsaktionär abgelehnt, der die Bestellung eines anderen als den ersten Abschlussprüfers vorschlägt, der dann zur Abstimmung vorgelegt wird.
Der Manager weigert sich, die Abstimmung über den geänderten Beschluss zu berücksichtigen. Der Kassationsgerichtshof erinnert daran, dass die Hauptversammlung aufgrund des Grundsatzes der Unantastbarkeit der Tagesordnung nicht über einen Beschlussentwurf beraten kann, der nicht auf der Tagesordnung steht. Jede Entscheidung, die gegen diese Regel verstößt, ist ungültig, außer in den folgenden Fällen:
- die Versammlung kann durch während der Versammlung vorgeschlagene Änderungsanträge abändern, wenn sie die Tagesordnung der ihr vorgelegten Beschlussvorlagen nicht herausnimmt.
- Entlassung von leitenden Angestellten, die bei einem einfachen Vorfall in einer Sitzung oder auf der Grundlage einer Tagesordnung eingreifen können, in der nur die Prüfung der Situation der Gesellschaft oder die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung erwähnt werden;
- Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung, die der Rubrik Verschiedenes zugeordnet sind, und Angelegenheiten, die die notwendige Folge der in die Tagesordnung aufgenommenen Beratungen sind.
Fortbestehen der Befugnisübertragung nach Beendigung der Funktionen der Exekutive, die sie erteilt hat
CA Paris, Kap. 5-9, 25.01.2018, Nr. 17/01883
Das Berufungsgericht erinnert daran, dass im Falle eines Führungswechsels die vom ehemaligen Geschäftsführer erteilten Befugnisübertragungen bestehen bleiben, solange sie nicht von seinem Nachfolger widerrufen werden.
Gegen die Anwendung von Artikel 1843-4 des Zivilgesetzbuchs in Bezug auf die Übertragung von Anteilen ist kein Rechtsmittel möglich
Cass, Com, 14. Februar 2018, Nr. 16-24790
Der Kassationsgerichtshof erinnert in diesem Urteil insbesondere daran, dass, wenn die Parteien vereinbart haben, die Bestimmungen von Artikel 1843-4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden, um den Verkaufspreis der Aktien von einem Sachverständigen festsetzen zu lassen, auch kein Rechtsmittel möglich ist weder gegen die auf der Grundlage dieses Textes erlassene Verordnung noch gegen die ihn auslegende Entscheidung.
Das Fehlen einer effektiven Wiederherstellung der Eigenmittel und Misswirtschaft
Kas. com., 24. Jan. 2018, Nr. 16-23.649, Nr. 43 FD
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann dazu verurteilt werden, einen Teil der Unzulänglichkeit des Vermögens der in gerichtlicher Liquidation befindlichen Gesellschaft zu tragen, weil er mehrere Managementfehler begangen hat, die zu dieser Unzulänglichkeit beigetragen haben.
Hier stellte sich die Frage, ob das Versäumnis, das Eigenkapital effektiv aufzufüllen, ein Missmanagement darstellte.
Der Kassationsgerichtshof ist der Ansicht, dass „das Fehlen einer wirksamen Regulierung der Situation des Eigenkapitals einer SARL innerhalb der gesetzlichen Frist nur den Gesellschaftern und nicht den Geschäftsführern zugeschrieben werden kann, denen dies nur für ihre angelastet werden kann auf eine Einberufung der Aktionäre zur Entscheidung über die Folgen dieser Situation zu verzichten. ".
Die Folgen einer Handlung, die dem gesellschaftlichen Interesse zuwiderläuft
Kas. com. 14. Februar 2018, Nr. 15-24.146, Nr. 132 FD
Eine im Namen einer LLC abgeschlossene Urkunde widerspricht ihrem Gesellschaftsinteresse, wenn sie die Existenz der Gesellschaft gefährdet.
Dieser Konflikt mit dem Gesellschaftsinteresse ist kein Nichtigkeitsgrund, wenn die betreffende Handlung in den Gesellschaftszweck der Gesellschaft fällt.
In diesem Fall ist das Gesetz gültig.
Anfechtbarkeit der Machtbegrenzung des Managers
Kas. com., 14. Februar 2018, Nr. 16-21.077, Nr. 143 FD
Im vorliegenden Fall hatten die Gesellschafter einer Gesellschaft die Befugnisse der Geschäftsführerin im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeschränkt, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen, unter denen sie für die Gesellschaft klagen könnte.
Dazu musste sie die vorherige Genehmigung der Partner einholen. Die Gegenpartei erwähnte, um die Ladung erhalten zu lassen, die Beschränkung der Befugnisse des Geschäftsführers, der nicht die vorherige Genehmigung der Gesellschafter eingeholt habe.
Der Kassationsgerichtshof erinnert daran, dass sich ein Dritter auf die Satzung einer juristischen Person berufen kann, um die fehlende Befugnis einer Person zu rechtfertigen, in einem Rechtsstreit als ihr Vertreter aufzutreten.