Das Gesetz vom 6. Juli 1989, geändert durch das Alur-Gesetz (Gesetz Nr. 2014-366 vom 24. März 2014 für den Zugang zu Wohnraum und renovierte Stadtplanung), schreibt die Verwendung eines Standardmietvertrags für Wohnzwecke vor. Das Dekret vom 29. Mai 2015, das zur Anwendung der Artikel 3, 8-1 und 25-7 des Gesetzes vom 6. Juli 1989 erlassen wurde, legt den Umfang dieser Verpflichtung fest und definiert einen Standardmietvertrag für die Vermietung von nacktem Wohnraum und ein weiteres für die Vermietung von möbliertem Wohnraum. Der Text wird auch durch einen Hinweis auf die jeweiligen Pflichten jeder Partei ergänzt, dessen Inhalt durch Beschluss vom 29. Mai 2015 festgelegt wurde. Dieses System tritt am 1. August 2015 .
Die Verwendung von Standardverträgen gilt für Mietverträge über Räumlichkeiten für Wohnzwecke oder für gemischte gewerbliche und private Zwecke, die den Hauptwohnsitz des Mieters darstellen, mit Ausnahme insbesondere von:

  • gemeinsame Mietverhältnisse über möblierte Wohnungen, die durch den Abschluss mehrerer Verträge zwischen den Mietern und dem Vermieter formalisiert werden;
  • Mietwohnungen, die einer personalisierten Wohnungsbeihilfevereinbarung oder der Unterstützung durch die nationale Wohnungsagentur unterliegen;
  • Mietwohnungen, die zu einer Organisation für kostengünstiges Wohnen gehören, für die kein Vertrag über eine individuelle Wohnhilfe gilt.

Im Allgemeinen enthalten diese Standardverträge die gesetzlich vorgeschriebenen Klauseln, lassen den Parteien jedoch einen gewissen Spielraum, der es ihnen ermöglicht, den Vertrag innerhalb der Grenzen der geltenden Vorschriften abzuschließen.
 
Inhaltlich gliedern sich die beiden Musterverträge in elf Teile mit folgenden Titeln:

  1. Benennung von Parteien 
  2. Zweck des Vertrages : Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Unterkunft, den Bestimmungsort der Räumlichkeiten, falls zutreffend, die Bezeichnung der Räumlichkeiten und Nebenausstattung des Gebäudes zur privaten Nutzung durch den Mieter, die Liste der Räumlichkeiten, Teile, Ausrüstung und Zubehör des Gebäudes zur gemeinsamen Nutzung, die Ausrüstung für den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien.
  3. Datum des Inkrafttretens und Dauer des Vertrages 
  4. Finanzielle Bedingungen : Dieser Teil legt insbesondere Folgendes fest:
  • die Höhe der Miete, falls zutreffend, in engen Räumen wird auf die besonderen Bedingungen für deren Festsetzung hingewiesen;
  • erstattungsfähige Gebühren;
  • im Falle einer gemeinsamen Miete Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zugunsten der gemeinsamen Mieter;
  • die Zahlungsbedingungen für die Miete;
  • ggf. ausschließlich bei Vertragsverlängerung die Bedingungen für die Neufestsetzung einer offensichtlich unterbewerteten Miete.
  1. Arbeiten : Gegebenenfalls werden Umfang und Art der seit Ende des letzten Mietvertrages bzw. seit der letzten Verlängerung durchgeführten Arbeiten zur Verbesserung oder Angleichung an die Anstandsmerkmale der Mieterhöhung angegeben während des Mietverhältnisses nach Ausbesserungsarbeiten des Vermieters oder Anschaffung von Ausstattungen und die Minderung der Miete während des Mietverhältnisses nach Arbeiten des Mieters.
  2. Garantien
  3. Solidaritätsklausel
  4. Stornoklausel
  5. Mietgebühren : Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Juli 1989 muss in diesem Abschnitt wiedergegeben werden, der auch die Einzelheiten und die Verteilung der Gebühren festlegt.
  6. Sonstige Sonderkonditionen
  7. Anhänge : Dieser letzte Teil enthält die dem Vertrag beigefügten Dokumente. Gezielt werden also:
  • den Auszug aus dem Reglement über die Bestimmung des Gebäudes, den Genuss und die Nutzung der privaten und gemeinschaftlichen Teile und die Angabe des Anteils, der sich auf das gemietete Grundstück in jeder der Gebührenkategorien bezieht
  • die technische Diagnosedatei
  • das Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • das Inventar, eine Bestandsaufnahme und einen detaillierten Zustand der Möbel
  • gegebenenfalls vorherige Genehmigung für die Vermietung
  • ggf. Hinweise auf die in der Nachbarschaft üblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen.

 
Jede Partei kann die andere jederzeit auffordern, einen konformen Vertrag zu erstellen. Fehlen im Mietvertrag Angaben zur Wohnfläche, zur Richtmiete und zur zuletzt gezahlten Miete des Vormieters, kann der Mieter innerhalb einer Frist von einem Monat ab Mietbeginn kündigen Vertragsabschluss, den Vermieter offiziell davon in Kenntnis setzen, diese Informationen in den Mietvertrag aufzunehmen. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Antwort des Vermieters oder weigert sich dieser, kann der Mieter innerhalb von drei Monaten nach Mahnung das zuständige Gericht anrufen, um gegebenenfalls die Herabsetzung der Miete zu erwirken Miete.

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