Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verordnung Nr. 2014-1090 vom 26. September 2014 über die Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen, des öffentlichen Nahverkehrs, von Wohngebäuden und öffentlichen Straßen für Menschen mit Behinderungen wurde am 2. Juni vom Senat verabschiedet und der Nationalversammlung zur Prüfung Anfang Juli vorgelegt. Die Verordnung wurde durch das Gesetz Nr. 2015-988 vom 5. August 2015 ratifiziert.

Ziel dieser Verordnung ist die Aktualisierung des durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 eingeführten Systems für Chancengleichheit und Gleichberechtigung. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Verordnung insbesondere Barrierefreiheitspläne für öffentliche Einrichtungen vorsah, die den Barrierefreiheitsstandards zum 31. Dezember 2014 noch nicht entsprachen.

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