Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verordnung Nr. 2014-1090 vom 26. September 2014 über die Barrierefreiheit von Einrichtungen der öffentlichen Hand, öffentlichen Verkehrsmitteln, Wohngebäuden und Straßen für Menschen mit Behinderungen wurde vom Senat am 2. Juni angenommen und übermittelt an die Nationalversammlung, die den Text Anfang Juli prüfte.

Die Verordnung wurde durch das Gesetz Nr. 2015-988 vom 5. August 2015 ratifiziert . In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass mit der Verordnung insbesondere Barrierefreiheitsagenden für öffentlich zugängliche Einrichtungen geschaffen wurden, die die Barrierefreiheitsstandards zum 31.12.2014 nicht erfüllten.

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