Das Gesetz Nr. 2015-714 vom 24. Juni 2015 zur Klärung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs ändert nur Artikel 226-4 des Strafgesetzbuchs wie folgt:

Das Einführen oder Unterhalten in der Wohnung eines anderen zu den Hilfsmanövern, Drohungen, Körperverletzung oder Nötigung wird, soweit nicht gesetzlich zulässig, mit einem Jahr Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 15.000 Euro bestraft.
Der Aufenthalt in der Wohnung einer anderen Person nach der im ersten Absatz genannten Einführung wird mit den gleichen Strafen geahndet, sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist .

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