Aktivierung der „Betriebsausfall“-Garantie?
Erinnerungen / Fragen
Beobachtung : Die aktuelle Gesundheitskrise verursacht einen sehr starken Rückgang von Angebot und Nachfrage für Unternehmen, die auf dem französischen Markt tätig sind
Folgen : Während sein Nettogewinn sinkt oder sogar verschwindet, muss der Versicherte weiterhin seine Fixkosten decken (z. B. feste Einkäufe von Rohstoffen) und muss manchmal außergewöhnliche Kosten auf sich nehmen, um auf seinem Markt zu bleiben
Zweck der „Betriebsunterbrechungs“-Garantie : Sie soll es dem Versicherten ermöglichen, die Folgen des Wegfalls seines Nettogewinns durch Zahlung einer Versicherungsentschädigung zu kompensieren, bis er wieder zu normalen Umsätzen zurückkehren kann
Frage : Kann sich ein Versicherter an seinen Versicherer wenden, um die Garantie für "Betriebsverluste" geltend zu machen, weil ihm die Gesundheitskrise einen Verdienstausfall verursacht?
Antwort : Je nach Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags mehrere Szenarien
Situation 1: Der Versicherte hat eine Standardgarantie abgeschlossen
Anmerkung : Bei etwa 60 % der Versicherungsverträge auf dem französischen Markt kann die Betriebsausfallgarantie nur ausgelöst werden, wenn der Versicherte auch einen Sachschaden erleidet, der unter denselben Vertrag fällt.
Beispiel : Der Versicherungsvertrag garantiert den Versicherten gegen Sachschäden durch einen Brand und gegen Betriebsverluste, die durch den Produktionsstillstand nach diesem Brand entstehen
Analyse : Die Anwendung der Betriebsverlustdeckung hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, das an anderer Stelle durch den Versicherungsvertrag abgedeckt ist
Garantierte Ereignisse : Die wichtigsten garantierten Ereignisse sind Feuer, Explosionen, Blitzeinschläge, Stürme, Unruhen, Volksaufstände, Terroranschläge und Sabotage
Problem : Die Gesundheitskrise ist kein im Rahmen des Versicherungsvertrags garantiertes Ereignis und verursacht per Definition keinen materiellen Schaden für den Versicherten
Ergebnis : Selbst wenn der Versicherte infolge der Gesundheitskrise einen Umsatzrückgang erleidet, soll seine Betriebsausfallgarantie nicht zum Tragen kommen.
Berühmte Präzedenzfälle : Das gleiche Problem trat bereits beim Ausbruch des Vulkans Eyjafjöll im Jahr 2010 und der Bewegung der „Gelbwesten“ im Jahr 2018 auf, die große wirtschaftliche Störungen verursachten, ohne den Versicherungsnehmern materiellen Schaden zuzufügen
Grund Nr. 1 :
Die Betriebsausfallgarantie ist keine Pflichtversicherung und kann daher vertraglich frei definiert werden
Begründung Nr. 2 :
Außerbetriebliche Ereignisse sind Teil des „Betriebsrisikos“, das nicht versicherbar sein soll
Situation 2: Der Versicherte hat die optionale „No Damage“-Garantie abgeschlossen
Erläuterung : Einige Verträge bieten die Möglichkeit, die Betriebsausfallgarantie gegen eine zusätzliche Prämie auf Fälle auszudehnen, in denen der Versicherte keinen Sachschaden erleidet, der ansonsten durch seinen Vertrag abgedeckt ist.
Betrieb : In Wirklichkeit sollen diese Garantien nicht alle Betriebsverluste abdecken, sondern nur bestimmte Arten von Schäden, die durch bestimmte spezifische Ereignisse ausgelöst werden
Beispiele für gedeckte Schäden : Verluste im Zusammenhang mit dem Ausfall von Lieferanten (z. B. nach der Sperrung eines Flughafens), dem Ausfall von Kunden (z. B. im Falle einer Insolvenz) oder dem Auftreten eines terroristischen Akts, bei dem der Versicherte nicht betroffen ist das Ziel
Grenzen : Die Garantie ist strikt auf die im Vertrag genannten Schäden und Ereignisse begrenzt + die garantierten Kunden und Lieferanten müssen grundsätzlich im Versicherungsvertrag identifiziert werden
Folge : Eine Entschädigung für die Folgen des Ausfalls eines Kunden oder Lieferanten wird nur dann erlangt, wenn das im Vertrag genannte Ereignis eintritt
Problem : Im Falle einer wirtschaftlichen Lähmung aufgrund einer Gesundheitskrise erleidet der Kunde oder der Lieferant selbst kein besonderes Ereignis, sodass die Bedingungen für die Anwendung der fakultativen Garantie nicht erfüllt sind
Situation 3: Der Versicherte schließt eine neue Versicherung ab?
Frage 1 :
Können Versicherungsnehmer, die dies wünschen, neue Garantien abschließen, die sie vor den noch kommenden Folgen der aktuellen Gesundheitskrise schützen?
Antwort : Seit der Ankündigung der WHO am 30. Januar 2020, die Covid-19-Epidemie als globales Ausmaß anzuerkennen, ist die daraus resultierende Gesundheitskrise kein versicherbares Ereignis mehr, da kein Risiko mehr für ihren Eintritt besteht
Ergebnis : Es ist praktisch unmöglich für einen Versicherer, sich bereit zu erklären, die aktuelle Gesundheitskrise zu garantieren
Frage 2 :
Kann ein Versicherter optionale Garantien abschließen, um sich vor anderen Gesundheitskrisen als denen im Zusammenhang mit Covid-19 zu schützen?
Antwort : Angesichts des Ausmaßes der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Krise ist es fast sicher, dass der Versicherungsmarkt Gesundheitsrisiken systematisch aus seinen Versicherungsangeboten ausschließen wird, zumindest bis Aktuare in der Lage sind, Modellierungen durchzuführen und diese somit korrekt zu quantifizieren Risiko
Ergebnis : Der Versicherte kann bestenfalls eine optionale maßgeschneiderte Garantie abschließen, die auf begrenzte Ereignisse abzielt und von einer begrenzten Anzahl seiner Geschäftspartner direkt geschädigt wird, wahrscheinlich gegen eine hohe zusätzliche Prämie