Im Rahmen der durch das ALUR-Gesetz (Gesetz Nr. ° 2014-626 vom 18. Juni 2014) durchgeführten Reform der kommerziellen Entwicklung wird eine Anordnung vom 27. März 2015 zur Anwendung der Reform der kommerziellen Entwicklung erlassen. Es hebt mehrere Bestimmungen in Bezug auf Beobachtungsstellen für Handelsentwicklung auf Departements auf, nämlich die Artikel A. 751-1 bis A. 751-12 des Handelsgesetzbuchs und den Erlass vom 13. November 2009 zur Anwendung der Artikel R. 751-13 und R. 751-17 des Handelsgesetzbuches.

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