Der Erlass vom 18. Dezember 2014 zur Festlegung der Liste der Behörden für die Pilotierung der Mietpreisanpassung für Wohnräume gemäß Artikel 74 des Gesetzes Nr. 2013-1279 vom 29. Dezember 2013 zur Änderung des Finanzgesetzes 2013 führt die für die Pilotierung der Mietpreisanpassung für Wohnräume gemäß Artikel 74 des Änderungsgesetzes für das Finanzgesetz 2013
ausgewählten Behörden auf.

  • Charente-Maritime;
  • der Norden;
  • die Orne;
  • Paris;
  • Val-de-Marne.

Der Mietwert jeder Immobilie oder jedes Immobilienteils wird auf Grundlage der aktuellen Lage des Mietmarktes ermittelt. Dabei werden Art, Lage und Merkmale der jeweiligen Immobilie oder des jeweiligen Immobilienteils berücksichtigt. Der Mietwert von außergewöhnlichen Immobilien kann im Wege einer direkten Bewertung anhand eines während der Pilotphase festzulegenden Satzes ermittelt werden.
Die Regierung muss dem Parlament bis spätestens 30. September 2015 einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht erläutert die Folgen der Überarbeitung für Steuerzahler, Kommunen, interkommunale Einrichtungen der öffentlichen Zusammenarbeit und den Staat. Er untersucht, wie die Überarbeitung unter Beibehaltung konstanter Steuereinnahmen für die Kommunen durchgeführt wird, und konzentriert sich insbesondere auf die Messung folgender Aspekte:

  • Steuertransfers zwischen Kategorien von Steuerzahlern;
  • die Auswirkungen der Revision auf das finanzielle und fiskalische Potenzial der lokalen Gebietskörperschaften, die Verteilung staatlicher Zuschüsse und Finanzausgleichsinstrumente.

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