Der Erlass vom 18. Dezember 2014 zur Festlegung der Liste der experimentellen Abteilungen für die Überprüfung der Mietwerte von Wohngebäuden gemäß Artikel 74 des Gesetzes Nr. 2013-1279 vom 29. Dezember 2013 zur Änderung der Finanzen für 2013 wird erstellt die Liste der Abteilungen für das Experimentieren mit der Revision der Mietwerte von Wohngebäuden gemäß Artikel 74 des Finanzänderungsgesetzes für 2013.
Die für das Experimentieren mit der Revision der Mietwerte ausgewählten Abteilungen sind:

  • Charente-Maritime;
  • der Norden ;
  • die Orne;
  • Paris;
  • das Val-de-Marne.

Der Mietwert jeder Immobilie oder jedes Teils einer Immobilie wird entsprechend der Lage des Mietmarktes bestimmt.
Es berücksichtigt die Art, den Standort und die Beschaffenheit des betrachteten Grundstücks oder Teils des Grundstücks. Der Mietwert von Räumlichkeiten mit außergewöhnlichem Charakter kann durch direkte Bewertung unter Anwendung eines im Versuch festzulegenden Satzes ermittelt werden. Die Regierung muss dem Parlament bis spätestens 30. September 2015 einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht skizziert die Folgen der Revision für Steuerzahler, Kommunen, öffentliche Einrichtungen der interkommunalen Zusammenarbeit und den Staat. Sie prüft die Methoden, nach denen die Revision mit einem konstanten Steuerprodukt für die Kommunen durchgeführt wird, und bemüht sich insbesondere um die Messung:

  • Steuerübertragungen zwischen Kategorien von Steuerpflichtigen;
  • die Auswirkungen der Revision auf die finanziellen und fiskalischen Möglichkeiten der Kommunen, die Verteilung staatlicher Zuwendungen und Ausgleichsinstrumente.

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