Seit Inkrafttreten des Alur-Gesetzes (Gesetz Nr. 2014-366 vom 24. März 2014 für den Zugang zu Wohnraum und renovierte Stadtplanung) liegt die Verantwortung für die Installation von Rauchmeldern nicht mehr beim Mieter, sondern beim Eigentümer.
Der Mieter ist lediglich für die Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Nr. 2015-114 vom 2. Februar 2015 zur Änderung von Artikel R. 129-13 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs zieht die Konsequenzen aus dieser Änderung und passt die Rechtsvorschriften des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs an.

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