Das Dekret Nr. 2015-306 vom 17. März 2015 legt den Umfang und die Modalitäten der Durchführung von Drittfinanzierungsdiensten für die Durchführung von energetischen Renovierungsarbeiten in Wohn- oder Mehrfamilienhäusern fest. Es bestimmt auch die finanzierbaren Arbeiten sowie die Leistungen, die in den technischen und finanziellen Angeboten enthalten sein müssen.