Britische Versicherer, die dank ihrer europäischen Pässe in Frankreich tätig sein konnten, können ihre bestehenden Versicherungs- oder Rückversicherungsverträge nicht erneuern, verlängern oder ausweiten.

Die kombinierte Auslegung von Artikel L. 310-2 I 2° des Versicherungsgesetzbuches und dessen Verweisen auf die Artikel L. 310-1 und L. 310-10 erlaubt es einem Versicherer mit europäischem Pass, auf französischem Gebiet tätig zu sein, unabhängig davon, ob er in der Personen- oder Sachversicherung tätig ist.

Seit dem 1. Januar 2021 sind britische Versicherer nicht mehr in diesem Rahmenwerk enthalten.

Doch was ist mit bestehenden Versicherungsverträgen?

Mit der Verordnung vom 16. Dezember wird Artikel L. 310-2-3 desselben Gesetzbuches geändert, der den Fall regelt, in dem sich ein Unternehmen, das wirksam Versicherungsgeschäfte getätigt hat, nicht mehr in der in Artikel L. 310-2 I 2° beschriebenen Situation befindet.

Die Regel lautet wie folgt: Versicherungs- und Rückversicherungsverträge britischer Unternehmen können nicht erneuert, verlängert oder ausgeweitet werden.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt zur Nichtigkeit des Vertrags, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese Nichtigkeit gegenüber den Abonnenten (bzw. Mitgliedern) und Begünstigten nicht durchsetzbar ist.

Die Unwirksamkeit dieser Nichtigkeit gegenüber Abonnenten und Begünstigten war früher an deren Treu und Glauben geknüpft; diese Voraussetzung ist in der neuen Fassung des Artikels L. 310-2-3 des Versicherungsgesetzes .

Britische Versicherer, die diese Bestimmungen nicht einhalten, könnten daher gleichzeitig verpflichtet sein, die versicherten Risiken zu decken und die entsprechenden Prämien zurückzuerstatten, auch im Falle eines Versicherungsnehmers, der notorisch böswillig handelt.

Der neue Artikel A. 310-1 des Versicherungsgesetzes legt die Bedingungen und den Inhalt der Informationen fest, die Abonnenten (oder Mitgliedern) zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Vertrag bleibt für seine verbleibende Laufzeit gültig, es ist jedoch nicht möglich, neue Geschäfte, einschließlich der Ausgabe von Prämien, durchzuführen.

Ausgenommen sind Fälle, in denen der gesunde Menschenverstand die Fortsetzung der Zahlungen gebietet (Aufteilung des Bonus, aufgeschobener Bonus, Regularisierung des ursprünglich gezahlten Betrags, sofern zulässig…).

Kontaktieren Sie die Firma

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates von unserem Team.

 

Bis bald !