Das ALUR-Gesetz zielt darauf ab, den Beruf des Immobilienmaklers weiter zu regulieren. Zu diesem Zweck wurden kürzlich mehrere Texte verabschiedet. So gilt nun auch der durch das ALUR-Gesetz festgelegte Ethikkodex für diese Berufsgruppe. Ebenso wurden die Anforderungen an ihre Versicherungspflichten präzisiert.
Verhaltenskodex
Seit dem 1. September 2015 ist der Ethikkodex für Immobilienmakler (Dekret Nr. 2015-1090 vom 28. August 2015 zur Festlegung der Regeln des Ethikkodex für bestimmte Personen, die im Bereich Immobilien- und Geschäftstransaktionen sowie -management tätig sind) in Kraft. Dieser Kodex umfasst zwölf Artikel und enthält Anforderungen an die Ethik dieser Berufsgruppe, ihre Qualifikationen und die Organisation ihrer Geschäftstätigkeit.
Versicherungspflicht
Die in Artikel 24 des ALUR-Gesetzes festgelegte Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wird durch das Dekret Nr. 2015-764 vom 29. Juni 2015 zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler weiter präzisiert. Dieses Dekret, das am 1. Oktober in Kraft trat , legt insbesondere fest, dass Makler jederzeit einen Nachweis über einen Versicherungsvertrag vorlegen können müssen.
Die Mindestbedingungen und die Form des Vertrags wurden durch die Verordnung vom 1. Juli 2015 festgelegt, mit der die geänderte Verordnung vom 1. September 1972 geändert wurde. Diese Verordnung legt die Mindestbedingungen für den Versicherungsvertrag und die Form des in Dekret Nr. 72-678 vom 20. Juli 1972 vorgeschriebenen Nachweises fest. Dieses Dekret regelt die Anwendungsbedingungen des Gesetzes Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970, das die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Immobilien- und Wirtschaftstransaktionen regelt. Mit diesem Dekret wird die Mindestgarantiesumme auf 75.000 Euro festgelegt und im Anhang der Mindestinhalt des Vertrags spezifiziert.