Seit Inkrafttreten des ALUR-Gesetzes (Gesetz Nr. 2014-366 vom 24. März 2014 über den Zugang zu Wohnraum und die Stadterneuerung) ist die Verantwortung für die Installation von Rauchmeldern vom Mieter auf den Vermieter übergegangen. Der Mieter ist lediglich für die Instandhaltung der Anlage verantwortlich.
Das Dekret Nr. 2015-114 vom 2. Februar 2015 zur Änderung von Artikel R. 129-13 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches setzt diese Änderung um und passt die entsprechenden Bestimmungen des Bau- und Wohnungsgesetzbuches an.