Nach Ablauf der 90-tägigen Frist kann der Versicherer für Gebäudeschäden die Höhe seines Entschädigungsangebots nicht mehr anfechten

Kassationsgerichtshof, Dritte Zivilkammer, 16. Februar 2022, Nr. 20-22.618

Ein Bauunternehmen schloss zwei Gebäudeschadenversicherungen ab. Die Übergabe erfolgte unter Vorbehalten, insbesondere hinsichtlich der Fassadenverkleidung. Nach dem Einsturz dieser Verkleidungen wurde ein Schadensfall gemeldet.

Das Unternehmen akzeptierte die Entschädigung des Versicherers und führte die notwendigen Reparaturen durch. Da die gezahlte Entschädigung jedoch fälschlicherweise auch die Reparatur von Schäden umfasste, die bei der Übergabeinspektion nicht gemeldet und festgestellt worden waren, forderte der Versicherer die Rückerstattung eines Teils der gezahlten Entschädigung und verklagte das Unternehmen schließlich, insbesondere auf Rückerstattung unrechtmäßiger Zahlungen. Nachdem das Berufungsgericht zugunsten des Versicherers entschieden hatte, legte das Unternehmen Revision beim Kassationsgericht ein.

Der Kassationsgerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und berief sich dabei auf Art. L. 242-1 Abs. 4 des Versicherungsgesetzbuches und Art. 1235 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung vor der durch Verordnung Nr. 2016-131 vom 10. Februar 2016 in Kraft getretenen Fassung. Er entschied, dass „sich aus diesen Bestimmungen ergibt, dass der Versicherer nach Ablauf der 90-Tage-Frist die Definition der zur Behebung des geltend gemachten Schadens erforderlichen Arbeiten, für die er Entschädigung angeboten hat, nicht mehr anfechten kann .“ Folglich „ kann der Versicherer die vom Versicherungsnehmer für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Entschädigung nicht zurückfordern .“

Der Versicherer für Gebäudeschäden muss die Situation seines Versicherungsnehmers genau prüfen, bevor er ein Entschädigungsangebot unterbreitet, da er dieses später nicht mehr ändern kann.

Jefferson Larue

Jefferson Larue

Jefferson ist als Anwalt in Paris zugelassen und berät seit 20 Jahren führende Unternehmen aus den Bereichen Versicherung, Telekommunikation und erneuerbare Energien. Dank seiner internationalen Erfahrung engagiert er sich aktiv für den Ausbau der globalen Präsenz der Kanzlei.

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