Das Dekret Nr. 2015-306 vom 17. März 2015 legt den Anwendungsbereich und die Durchführungsmodalitäten für die Drittfinanzierung von energetischen Sanierungsarbeiten in Wohnungen oder Wohngebäuden fest. Es definiert außerdem die förderfähigen Arbeiten und die Dienstleistungen, die in den technischen und finanziellen Angeboten enthalten sein müssen.