Die Bestimmungen über die Erklärung, die Arbeitgeber der Verwaltungsbehörde vorlegen mussten, um von ihrem Beitrag zugunsten der Berufsbildung die von ihnen mobilisierte Direktfinanzierung abzuziehen, wurden durch das Dekret vom 2. Juni 2015 zur Aufhebung der diesbezüglichen reglementarischen Bestimmungen aufgehoben zur Steuererklärung von Arbeitgebern im Bereich der Berufsausbildung.
Dieser Erlass wurde zur Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. März 2014 über die Berufsausbildung erlassen, das diese Möglichkeit des Abzugs direkter Fördermittel aufhob.