Die Verordnung Nr. 2014-1688 vom 29. Dezember 2014 über die Umsetzung der allgemeinen Senkung der Beiträge und Arbeitgeberbeiträge gilt für die ab dem 1. Januar 2015
Die Verordnung legt insbesondere die Anwendungsbedingungen und die Methoden zur Berechnung der " Fillon“, deren Höchstsätze 27,95 Punkte für Arbeitgeber betragen, die einem FNAL-Beitrag von 0,1 % unterliegen, und 28,35 Punkte für Arbeitgeber, die einem FNAL-Beitrag von 0,5 % unterliegen.