Grundsatz : Mitarbeiter reisen außerhalb ihres Hauses ist verboten
Ausnahmen : Die Dienstreisen des Arbeitnehmers sind in folgenden Fällen genehmigt
- Arbeits- und Dienstreisen, sofern diese nicht aufschiebbar sind;
- Einkäufe, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind/Einkäufe des täglichen Bedarfs in Einrichtungen, deren Tätigkeiten weiterhin zugelassen sind ( nämlich Lebensmittelunternehmen, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, medizinische Artikel , Computer- und Kommunikationsausrüstung, Finanz- und Versicherungstätigkeiten usw.) .
Bedingungen
Im Besitz sein :
- Eine abweichende Reisebescheinigung, die vom Arbeitnehmer nach dem von den Behörden bereitgestellten Muster auszustellen ist;
- Eine Bescheinigung des Arbeitgebers:
– was darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, aus beruflichen Gründen von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsort zu reisen;
– Dass der besagte Arbeitnehmer seine Funktion nicht im Rahmen eines Telearbeitssystems ausüben kann.
Strafe:
Bei Verstoß gegen Reisebeschränkungen: Bußgeld von 38 Euro, das laut Innenminister „sehr schnell“ auf 135 Euro erhöht werden kann.
Empfehlungen für Unternehmen
- Stellen Sie den betroffenen Arbeitnehmern einen k-bis-Auszug aus dem Unternehmen oder eine Vollmacht des Unterzeichners der Arbeitgeberbescheinigung zur Verfügung;
- Laden Sie die Mitarbeiter ein, einen Adressnachweis bei sich zu haben.