Grundsatz : Mitarbeiter reisen außerhalb ihres Hauses ist verboten

Ausnahmen : Die Dienstreisen des Arbeitnehmers sind in folgenden Fällen genehmigt

  • Arbeits- und Dienstreisen, sofern diese nicht aufschiebbar sind;
  • Einkäufe, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind/Einkäufe des täglichen Bedarfs in Einrichtungen, deren Tätigkeiten weiterhin zugelassen sind ( nämlich Lebensmittelunternehmen, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, medizinische Artikel , Computer- und Kommunikationsausrüstung, Finanz- und Versicherungstätigkeiten usw.) .

Bedingungen

Im Besitz sein :

  • Eine abweichende Reisebescheinigung, die vom Arbeitnehmer nach dem von den Behörden bereitgestellten Muster auszustellen ist;
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers:

– was darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, aus beruflichen Gründen von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsort zu reisen;

– Dass der besagte Arbeitnehmer seine Funktion nicht im Rahmen eines Telearbeitssystems ausüben kann.

Strafe:

Bei Verstoß gegen Reisebeschränkungen: Bußgeld von 38 Euro, das laut Innenminister „sehr schnell“ auf 135 Euro erhöht werden kann.

Empfehlungen für Unternehmen

  • Stellen Sie den betroffenen Arbeitnehmern einen k-bis-Auszug aus dem Unternehmen oder eine Vollmacht des Unterzeichners der Arbeitgeberbescheinigung zur Verfügung;
  • Laden Sie die Mitarbeiter ein, einen Adressnachweis bei sich zu haben.

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