Die Regierung hat eine Verordnung über Lohntransporte erlassen (Verordnung Nr. 2015-380 vom 2. April 2015).

Die im Amtsblatt vom 3. April 2015 veröffentlichte Verordnung definiert die Lohnportage und konkretisiert die Voraussetzungen für Regress und Regressverbot.

Darüber hinaus bestimmt der Text die Art und Besonderheiten der Verträge, die jeweils den beförderten Mitarbeiter und das Kundenunternehmen an das Transportunternehmen binden.

Schließlich regelt die Verordnung die Voraussetzungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dachgesellschaften.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates von unserem Team.

 

Bis bald !

Französisch