Dekret Nr. 2015-655 vom 10. Juni 2015 über Betriebe, die der Verpflichtung unterliegen, behinderte Arbeitnehmer gemäß Artikel L. 5212-2 und L. 5212-3 des Arbeitsgesetzbuchs zu beschäftigen, das am 14. Juni nach Juni in Kraft getreten ist fügt Artikel R.5212-1 des Arbeitsgesetzbuchs einen Absatz hinzu.
In Unternehmen mit mehreren Betrieben wird die Erklärung zur Verpflichtung zur Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer fortan von jedem Betrieb erstellt, dessen Leiter die Geschäftsführung einschließlich der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern hat.