Die Nominative Sozialerklärung (DSN) muss die monatliche und einmalige Übermittlung der von Unternehmen an die verschiedenen Sozialschutzträger übermittelten Daten ermöglichen.

Die Implementierung dieses Geräts ist progressiv. Seit 2013 können es freiwillige Unternehmen nutzen. Die Verwendung des DSN ist ab dem 1. April 2015 für Arbeitgeber obligatorisch, die 2013 erklärt haben:

  • d.h. mehr als 2 Millionen direkt an Beiträgen oder Sozialversicherungsbeiträgen;
  • d.h. mehr als 1 Million für diejenigen, die auf einen deklarierenden Dritten (insbesondere einen Wirtschaftsprüfer) zurückgreifen, wenn dieser Dritte für sein gesamtes Kundenportfolio einen Betrag von mehr als 10 Millionen Euro deklariert.

Schließlich wird das System ab dem 1. Januar 2016 auf alle Erklärungen und alle Unternehmen ausgeweitet.Seit
Inkrafttreten des Dekrets Nr. 2013-266 vom 28. März 2013 über die nominative Sozialerklärung können vier Formulare durch ersetzt werden die DSN in ehrenamtlichen Betrieben:

  • die monatliche Erklärung der Arbeiterbewegungen;
  • die Abmeldeerklärung eines Arbeitnehmers bei ergänzenden oder ergänzenden Gruppenverträgen;
  • die Lohnbescheinigung für die Zahlung des täglichen Kranken-, Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes für die CNAM und die MSA;
  • die Arbeitgeberbescheinigung für Pôle emploi.

Dekret Nr. 2014-1371 vom 17. November 2014 über die nominative Sozialerklärung ergänzt die durch das DSN ersetzte Liste der Formalitäten (Art. R.133-14 IV des Sozialgesetzbuchs):

  • die für die Berechnung der Taggelder bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verwendeten Lohnausweise;
  • die von Zeitarbeitsunternehmen ausgestellten Entsendungserklärungen;
  • die zusammenfassende Aufstellung der Beiträge und Sozialversicherungsbeiträge;
  • die Erklärung über die Regularisierung von Beiträgen und Sozialversicherungsbeiträgen;
  • die Meldung der Belegschaft an die Erhebungsstellen der allgemeinen Sozialversicherung.

Der Zugang zum DSN-System ist dematerialisiert und kann über zwei Websites erfolgen, die durch das Dekret vom 11. Dezember 2014 zur Genehmigung der Liste der Portale und der Mustercharta in Bezug auf die nominative Sozialerklärung festgelegt wurden.
Bei der Registrierung auf einem dieser Portale wird dem Arbeitgeber, der die DSN nutzt, eine Charta übermittelt. Die Charta erinnert an die technischen Bedingungen und Verfahren, nach denen die DSN durchgeführt werden muss, und gibt die Vorsichtsmaßnahmen an, die bei der Verwendung dieses Geräts zu treffen sind. Die Liste der gesammelten und an die verschiedenen betroffenen Stellen übermittelten Daten wird durch den Erlass vom 11. Dezember 2014 festgelegt, der die Daten für die nominative Sozialerklärung der vom allgemeinen Sozialversicherungssystem erfassten Arbeitnehmer festlegt, die an die zuständigen Verwaltungen und Stellen übermittelt werden. Die Daten werden von den allgemeinen Sozialversicherungskassen, der URSSAF und der nationalen Rentenversicherungskasse für Angestellte übermittelt. Als Beispiel sieht die Anlage des Erlasses vor, dass die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers übermittelt werden kann:

  • an die Grundkrankenkasse;
  • Familienbeihilfekassen;
  • am Pôle Emploi;
  • die Abteilung Management, Forschung, Studien und Statistik;
  • am Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien;
  • komplementäre Organisationen.

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