Erstellt durch das Gesetz Nr. 2011-893 vom 28. Juli 2011, das als „ Cherpion “-Gesetz bekannt ist, war der Berufssicherheitsvertrag (CSP) Gegenstand der nationalen Branchenvereinbarung vom 31. Mai 2011 und dann der Unédic-Konvention vom 19. Juli 2011 Dieses System, das am 31. Dezember 2014 auslief und bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurde, ermöglichte es, die Verfahren zur Nutzung des CSP festzulegen.
Am 26. Januar 2015 unterzeichneten die Sozialpartner eine neue Vereinbarung mit dem Staat, in deren Rahmen das CSP-System erneuert wird, jedoch Änderungen unterliegt, um seine Wirksamkeit zu gewährleisten. Dieses neue System trat am 1. Februar 2015 in Kraft und unterliegt einem Genehmigungsverfahren durch den Arbeitsminister.
Nichtverlängerung des Systems für befristete Verträge und befristete Verträge
Unter den Änderungen, die am CSP vorgenommen wurden, sollte beachtet werden, dass das experimentelle System es Arbeitssuchenden am Ende eines befristeten Vertrags am Ende ihrer befristeten Beschäftigung ermöglicht oder am Ende des Baustellenvertrags Anspruch auf CSP haben, sofern sie Ansprüche auf Leistungen der Wiedereingliederungsbeihilfe (ARE) erworben haben, nicht aufrechterhalten werden.
Es ist jedoch versuchsweise geplant, dass Arbeitssuchende am Ende einer CDD von mehr als sechs Monaten in bestimmten Beschäftigungsbereichen von einem CSP profitieren können. Die Vereinbarung legt die Zielbecken nicht fest. Laufzeit des CSP
Das CSP wird für maximal zwölf Monate abgeschlossen.
Arbeitsperioden, die nach dem Ende des sechsten Monats des CSP durchgeführt werden, können eine Verlängerung des CSP um einen Zeitraum in Höhe aller dieser Arbeitsperioden innerhalb der Grenze von drei weiteren Monaten ermöglichen. Mitgliedschaft
Damit die Betreuung des Begünstigten schneller beginnen kann, kann die Mitgliedschaftsakte vom Arbeitgeber in zwei Teilen versandt werden: einerseits dem Beitrittsformular und andererseits den zusätzlichen Unterlagen.
Berufssicherheitszulage
Die Höhe der Berufssicherheitszulage wird von 80 auf 75 % des Tagesbezugsgehalts gekürzt.
Wenn dieser Betrag nicht geringer sein konnte als der Betrag der ARE, den der Arbeitnehmer hätte geltend machen können, wird jetzt vorgesehen, dass dieser Betrag nicht höher sein darf als der Betrag der ARE. Umgruppierung
Der Begünstigte eines CSP, der vor Ablauf des zehnten Vertragsmonats eine Anstellung in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrags, eines befristeten Arbeitsvertrags oder eines befristeten Arbeitsvertrags von mindestens sechs Monaten findet, verlässt das System und kann den Arbeitsvertrag beantragen Zahlung einer Wiedereingliederungsprämie in Höhe von 50 % seiner restlichen Ansprüche auf die Arbeitsplatzsicherheitsbeihilfe.
Bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit vor Vertragsende, deren Entgelt niedriger ist als das bisherige Entgelt, ist bei gleicher Arbeitsdauer das Erfordernis eines Unterschieds von mindestens 15 % gegenüber dem Entgelt seiner bisherigen Beschäftigung erforderlich, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können einer unterschiedlichen Wiedereingliederungsentschädigung wird in dem neuen Vertrag nicht wiedergegeben.
Beschäftigung und Ausbildung während des CSP
Der Begünstigte des Vertrags kann in Form eines befristeten oder befristeten Vertrages beliebig viele Zeiträume einer bezahlten Arbeit nachgehen.
Die Dauer jeder Arbeitsperiode wird auf mindestens drei statt bisher vierzehn Tage festgelegt und darf insgesamt sechs Monate nicht überschreiten. Diese Arbeitszeiten müssen jedoch zuvor vom leitenden Berater des Begünstigten validiert werden, um ihre Vereinbarkeit mit dem Umschichtungsprojekt des Begünstigten zu überprüfen.
Obwohl immer noch angegeben wird, dass die Ausbildungskurse, die der Begünstigte des Vertrags absolvieren kann, diejenigen sind, die eine schnelle und dauerhafte Rückkehr zu einer dauerhaften Beschäftigung ermöglichen, wird jetzt erwähnt, dass der Begünstigte des CSP von Rechts wegen Zugang zu allen förderfähigen Ausbildungskursen hat für das persönliche Ausbildungskonto, wenn die Ausbildung seinem beruflichen Vorhaben entspricht.

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