Mit dem Gesetz Nr. 2014-288 vom 5. März 2014 über Berufsbildung, Beschäftigung und Sozialdemokratie wurden neue Bestimmungen zur Arbeitgeberrepräsentanz geschaffen. Dies wird nach einer Symmetrie mit der gewerkschaftlichen Repräsentativität auf der Grundlage der folgenden Kriterien festgelegt:

  • Achtung republikanischer Werte;
  • Unabhängigkeit;
  • finanzielle Transparenz;
  • eine Mindestdienstzeit von zwei Jahren im beruflichen und geografischen Bereich, die die Verhandlungsebene abdeckt. Dieses Dienstalter wird ab dem Datum der gesetzlichen Hinterlegung der Satzung beurteilt;
  • Einfluss, primär geprägt durch Aktivität und Erfahrung;
  • das Publikum, das sich an der Zahl der Mitgliedsunternehmen bemisst.

Das Dekret Nr. 2015-654 vom 10. Juni 2015 zur Umsetzung der Reform der Arbeitgebervertretung verdeutlicht diese gesetzlichen Bestimmungen, indem es die Bedingungen und Verfahren für die Messung des Publikums von Arbeitgeberverbänden auf der Ebene der Berufsbranche, auf nationaler und nationaler Ebene präzisiert auf interprofessioneller Ebene sowie die Elemente, die für Organisationen erforderlich sind, die eine Reichweitenmessung beantragen.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates von unserem Team.

 

Bis bald !

Französisch