Arbeitssituation, die eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers darstellt, unmittelbare Gefahr oder Gefahr in naher Zukunft, individuelle oder kollektive Gefahr
Recht auf Alarmierung und Recht auf Rückzug (die Ausübung dieser Rechte darf keine neue Situation einer ernsthaften und unmittelbaren Gefahr für andere schaffen)
Ist die Ausübung des Rechts auf Arbeitsverweigerung angesichts von Covid-19 legitim?
Wenn die Aktivität von den Behörden genehmigt wurde und alle notwendigen Hygiene- und Sanitärmaßnahmen getroffen wurden, könnte das Recht auf Rücktritt als unrechtmäßig angesehen werden
Welche Tätigkeiten sind von den Behörden genehmigt?
- Es handelt sich nicht um eine öffentlich zugängliche Einrichtung, die einer nicht lebensnotwendigen Tätigkeit nachgeht (Liste wird per Dekret festgelegt)
- Keine Tätigkeit ausüben, die aus der Ferne erledigt werden kann (Telearbeit usw.)
Welche Gesundheits- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen?
- Informieren Sie die Mitarbeiter über „Schutzmaßnahmen“ (häufiges Händewaschen, Einhalten eines respektvollen Abstands zu anderen...).
- Stellen Sie sicher, dass diese Empfehlungen befolgt werden
- Stellen Sie den Mitarbeitern Hygieneartikel (Seife oder Händedesinfektionsmittel usw.) zur Verfügung; und, falls erforderlich, je nach Branche Schutzausrüstung (Handschuhe, Masken usw.)
Welche Konsequenzen hat die Ausübung des Widerrufsrechts?
Das Recht zum Rücktritt ist legitim
- Keine Gehaltskürzung und keine Disziplinarmaßnahmen
- Der Arbeitgeber darf von Arbeitnehmern, die von ihrem Recht auf Arbeitsverweigerung Gebrauch gemacht haben, nicht verlangen, ihre Tätigkeit in einer Arbeitssituation wieder aufzunehmen, in der weiterhin eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht.
- Der Arbeitgeber muss die notwendigen Schutzmaßnahmen (Telearbeit, Hygienemaßnahmen usw.) ergreifen, um die Gefahr zu beseitigen
Das Rücktrittsrecht ist unrechtmäßig
- Formelle Aufforderung an den Mitarbeiter, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen
- Nichtzahlung des Gehalts während des nicht geleisteten Arbeitstages
- Disziplinarische Maßnahmen sind möglich (werden aber angesichts der außergewöhnlichen Umstände nicht empfohlen)