Insbesondere das Gesetz Nr. 2014-1545 vom 20. Dezember 2014 zur Vereinfachung des Geschäftslebens ermächtigt die Regierung, Maßnahmen zur Vereinfachung bestimmter Erklärungen zu ergreifen.
Der Beschluss vom 18. Juni 2015 erfolgt auf Basis dieser Freigabe. Es enthält Regelungen zum betrieblichen Arbeitsservicegutschein, den es ab dem 1. Juli 2015 auf Betriebe mit weniger als 20 statt 10 Beschäftigten ausgeweitet hat. Gleichzeitig wird der auf Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten beschränkte Verbundarbeitsgutschein erweitert an Vereine mit weniger als 20 Beschäftigten.
 

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