Das Macron-Gesetz änderte Artikel 18 des Gesetzes über die Sozial- und Solidarwirtschaft und vervollständigte das Informationssystem für Mitarbeiter von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Der oben genannte Artikel 18 sieht vor, dass in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ein System zur Information der Arbeitnehmer über die Möglichkeiten einer Unternehmensübernahme eingerichtet werden muss. Diese Informationen müssen mindestens alle drei Jahre organisiert werden.  


Seit dem 6. Januar 2016 müssen sich die mindestens alle drei Jahre zu organisierenden Informationen nicht nur auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme eines Unternehmens durch Arbeitnehmer, auf seine Vorteile und seine Schwierigkeiten sowie auf die Mechanismen der Hilfe beziehen sie können aber auch von den allgemeinen Ausrichtungen der Gesellschaft in Bezug auf das Halten ihres Kapitals profitieren, insbesondere vom Kontext und den Bedingungen einer Übertragung dieses Kapitals und gegebenenfalls vom Kontext und den Bedingungen einer wesentlichen kapitalistischen Veränderung .
Die Umsetzung dieses neuen Systems erforderte die Veröffentlichung eines Dekrets, in dem der Inhalt der Informationen festgelegt wurde.
Dieser Erlass (Erlass Nr. 2016-2 vom 4. Januar 2016 über die dreijährliche Information der Arbeitnehmer gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 über die Sozial- und Solidarwirtschaft) wurde im veröffentlicht Amtsblatt vom 5. Januar 2016 und trat am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Es wird nun festgelegt, dass die regelmäßige Information der Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer schriftlich oder mündlich durch den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder seinen Beauftragten während einer Versammlung, bei der die Arbeitnehmer anwesend sein müssen, vorgelegt werden muss auf irgendeine Weise vorgeladen wurden, die es ihnen ermöglicht, sich dessen bewusst zu sein.
Die Informationen sollten Folgendes umfassen:

„1° Die Hauptphasen eines Projekts zur Übernahme eines Unternehmens mit Angabe der Vorteile und Schwierigkeiten für die Arbeitnehmer und für den Veräußerer;
2° Eine Liste von Organisationen, die Unterstützung, Beratung oder Schulung bei der Übernahme eines Unternehmens durch Arbeitnehmer anbieten können;
3° die allgemeinen Elemente in Bezug auf die rechtlichen Aspekte der Übernahme eines Unternehmens durch die Arbeitnehmer unter Angabe der Vorteile und Schwierigkeiten für die Arbeitnehmer und für den Veräußerer;
4° die allgemeinen Elemente in Bezug auf finanzielle Unterstützung und Unterstützungsmechanismen für die Übernahme eines Unternehmens durch Arbeitnehmer;
5° Allgemeine Angaben zu den wesentlichen Bewertungskriterien der Gesellschaft sowie zu ihrer Kapitalstruktur und ihrer voraussichtlichen Entwicklung;
6° Gegebenenfalls allgemeine Informationen über den Kontext und die Bedingungen einer Kapitaltransaktion, die das Unternehmen betreffen und den Arbeitnehmern offen stehen. »

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