Das Dekret Nr. 2014-1688 vom 29. Dezember 2014 zur Umsetzung der allgemeinen Senkung der Arbeitgeberbeiträge gilt für ab dem 1. Januar 2015 Das
Dekret legt insbesondere die Anwendungsbedingungen und die Berechnungsmethoden der „Fillon“-Ermäßigung fest, deren Höchstsätze 27,95 Punkte für Arbeitgeber mit einem FNAL-Beitrag von 0,1 % und 28,35 Punkte für Arbeitgeber mit einem FNAL-Beitrag von 0,5 % betragen.