Das Gesetz Nr. 2014-288 vom 5. März 2014 über Berufsausbildung, Beschäftigung und sozialen Dialog schuf neue Bestimmungen zur Arbeitgebervertretung. Diese wird analog zur Gewerkschaftsvertretung nach folgenden Kriterien geregelt:
- Achtung republikanischer Werte;
- Unabhängigkeit;
- finanzielle Transparenz;
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet und geografischen Bereich, die das Verhandlungsniveau abdeckt. Die Berufserfahrung wird ab dem Datum der rechtlichen Einreichung der Satzung berechnet;
- Einfluss, vor allem gekennzeichnet durch Aktivität und Erfahrung;
- Publikum, das anhand der Anzahl der Mitgliedsunternehmen gemessen wird.
Mit dem Dekret Nr. 2015-654 vom 10. Juni 2015 über die Umsetzung der Reform der Arbeitgebervertretung werden diese gesetzlichen Bestimmungen präzisiert, indem die Bedingungen und Methoden zur Messung der Reichweite von Arbeitgeberorganisationen auf Ebene des Berufssektors, auf nationaler und interprofessioneller Ebene sowie die erforderlichen Angaben für Organisationen, die eine Reichweitenmessung beantragen, detailliert aufgeführt werden.