Kass. Strafsache 19. Juni 2013 Nr. 12-83031, P
Der Kassationsgerichtshof bekräftigt, dass „die Nutzung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für andere Zwecke als diejenigen, für die er von seinem Arbeitgeber eine Vergütung erhält, einen Vertrauensbruch darstellt“.
In diesem Fall nutzte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit und die ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen, um einer privaten, bezahlten Tätigkeit zum Vorteil eines Dritten nachzugehen – der Herstellung von Prothesen.
Gemäß Artikel 314-1 des Strafgesetzbuches wird Untreue mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 375.000 Euro geahndet.