Ein Arbeitgeber, der gezwungen ist, seine Tätigkeit einzuschränken oder vorübergehend einzustellen, kann aus folgenden Gründen auf Teiltätigkeit zurückgreifen:
- die wirtschaftliche Lage;
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Energie;
- eine Katastrophe oder ein außergewöhnlich schweres Wetter;
- die Transformation, Umstrukturierung oder Modernisierung des Unternehmens;
- Jeder andere außergewöhnliche Umstand.
Anträge auf Kurzarbeit müssen bei der Regionaldirektion für Arbeit, Beschäftigung und Berufsbildung (Direccte) eingereicht werden. Diese trifft voraussichtlich innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung der Direccte, gilt dies als stillschweigende Genehmigung. Im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die Regierung Unternehmen dazu angehalten, Telearbeit oder gegebenenfalls Kurzarbeit einzuführen.
Angesichts der in den letzten Tagen beobachteten massiven Nutzung der Teilerwerbsregelung: Welche Rechtsmittelmöglichkeiten stehen Unternehmen im Falle einer Ablehnung durch die Direccte offen ?
Der informelle Appell
Innerhalb der zweimonatigen Frist für die Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs kann bei der Behörde, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat, ein formloser Rechtsbehelf eingelegt werden. Die Frist für die Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs beginnt mit dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung. Ein formloser Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung auf die angefochtene Entscheidung; diese bleibt weiterhin rechtskräftig. Er unterbricht jedoch die Frist für die Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs.
Hierarchischer Appell
Ein Widerspruch gegen eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren wird bei der Verwaltungsbehörde eingelegt, die derjenigen untergeordnet ist, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat . Ein Widerspruch im Verwaltungsverfahren hat dieselbe Wirkung wie ein formloser Einspruch: Er setzt die Wirkung der angefochtenen Entscheidung nicht außer Kraft, unterbricht aber die Frist für die Einlegung eines förmlichen Rechtsbehelfs. Im Falle einer Anfechtung einer Entscheidung über die Ablehnung von Teilerwerbsleistungen sollte der Widerspruch im Verwaltungsverfahren unserer Ansicht nach beim Arbeitsminister eingelegt werden.
Rechtsbehelfe
Eine Klage wegen Machtmissbrauchs muss grundsätzlich vor dem Verwaltungsgericht des Gerichtsstands erhoben werden, in dem die angefochtene Entscheidung ergangen ist. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung. Es ist jedoch möglich, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor ein Antrag auf Aufhebung oder Abänderung der angefochtenen Entscheidung gestellt wurde.