Das Gesetz zur Modernisierung unseres Gesundheitssystems wurde am 17. Dezember 2015 von der Nationalversammlung endgültig verabschiedet und am 27. Januar 2016 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz verbietet insbesondere die Verwendung von E-Zigaretten an bestimmten öffentlichen Orten, wie z. B. in geschlossenen und überdachten Arbeitsräumen zur gemeinsamen Nutzung (Artikel L.3511-7-1 des Gesundheitsgesetzbuches). Ebenso erweitert das Gesetz den Anwendungsbereich tabakbezogener Straftaten auf die Verwendung von E-Zigaretten und ermächtigt die kommunalen Polizeibeamten, Bußgelder für bestimmte tabakbezogene Verstöße zu verhängen (Artikel L.3512-4 des Gesundheitsgesetzbuches).

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