Das Macron-Gesetz änderte Artikel 18 des Gesetzes über die Sozial- und Solidarwirtschaft und ergänzte das Mitarbeiterinformationssystem für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Artikel 18 schreibt vor, dass in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ein System zur Information der Mitarbeiter über Übernahmemöglichkeiten eingerichtet werden muss. Diese Information muss mindestens alle drei Jahre bereitgestellt werden.  


Seit dem 6. Januar 2016 müssen die mindestens alle drei Jahre bereitzustellenden Informationen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen, deren Vor- und Nachteilen sowie den verfügbaren Unterstützungsmechanismen auch die allgemeinen Unternehmensrichtlinien hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse umfassen. Dies schließt insbesondere die Rahmenbedingungen und Bedingungen eines Unternehmensverkaufs und gegebenenfalls die Rahmenbedingungen und Bedingungen einer wesentlichen Änderung der Beteiligungsverhältnisse ein.
Die Umsetzung dieses neuen Systems erforderte die Veröffentlichung eines Dekrets, das den Inhalt der Informationen festlegt. Dieses Dekret (Dekret Nr. 2016-2 vom 4. Januar 2016 über die alle drei Jahre an die Arbeitnehmer gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 über die Sozial- und Solidarwirtschaft bereitzustellenden Informationen) wurde am 5. Januar 2016 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Es ist nunmehr festgelegt, dass die regelmäßigen Informationen an die Mitarbeiter über die Möglichkeit eines Mitarbeiter-Buyouts schriftlich oder mündlich vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder dessen Beauftragten in einer Versammlung präsentiert werden müssen, zu der die Mitarbeiter auf geeignete Weise eingeladen worden sein müssen.
Die Informationen müssen folgende Elemente enthalten:

1. Die wichtigsten Phasen eines Unternehmensübernahmeprojekts mit Angabe der Vorteile und Schwierigkeiten für Mitarbeiter und Verkäufer;
2. Eine Liste von Organisationen, die Unterstützung, Beratung oder Schulungen zu Mitarbeiterübernahmen anbieten;
3. Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Aspekten einer Mitarbeiterübernahme mit Angabe der Vorteile und Schwierigkeiten für Mitarbeiter und Verkäufer;
4. Allgemeine Informationen zu Finanzierungshilfen und Fördermechanismen für Mitarbeiterübernahmen; 5.
Allgemeine Informationen zu den wichtigsten Kriterien für die Unternehmensbewertung sowie zu deren Kapitalstruktur und absehbarer Entwicklung;
6. Gegebenenfalls allgemeine Informationen zum Kontext und den Bedingungen einer Kapitaltransaktion, die das Unternehmen betrifft und für Mitarbeiter offensteht.

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