Grundsatz : Dienstreisen außerhalb des eigenen Wohnsitzes sind untersagt.
Ausnahmen : Geschäftsreisen von Mitarbeitern sind in folgenden Fällen zulässig:
- Der Arbeitsweg und Geschäftsreisen, sofern diese nicht verschoben werden können;
- Einkäufe, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind/Einkäufe von lebensnotwendigen Gütern in Betrieben, deren Tätigkeit weiterhin genehmigt ist ( nämlich Kfz- Wartungs- und medizinische Artikel , Computer- und Kommunikationsgeräte, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen usw.) .
Bedingungen
Im Besitz sein :
- Ein spezielles Reisezertifikat, das vom Arbeitnehmer nach dem von den Behörden bereitgestellten Muster auszustellen ist;
- Aus einer Bescheinigung des Arbeitgebers:
– Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter berechtigt ist, aus beruflichen Gründen von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz zu reisen;
– Dass der betreffende Mitarbeiter seine Funktion im Rahmen einer Telearbeitsregelung nicht ausüben kann.
Sanktion:
Bei Verstoß gegen die Reisebeschränkungen: Geldstrafe von 38 €, die laut Innenminister „sehr schnell“ auf 135 € erhöht werden kann.
Empfehlungen für Unternehmen
- Den betroffenen Mitarbeitern ist eine Handelsregisterauskunft (K-bis-Auszug) oder eine Vollmacht des Unterzeichners der Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen
- Fordern Sie die Mitarbeiter auf, einen Wohnsitznachweis mitzuführen.