Lohnforderungen: Forderungen mit höchster Priorität
Das Prinzip ?
Im Rahmen eines kollektiven Verfahrens genießt der Arbeitnehmer einen besonderen Schutz: Er ist kein gewöhnlicher Gläubiger.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Ein wichtiger Vorteil in Bezug auf Löhne: Arbeitnehmer müssen ihre Ansprüche im Gegensatz zu anderen Gläubigern nicht anmelden und werden vorrangig vor anderen Gläubigern bezahlt
Eine Lohnzahlungsgarantie durch die AGS, die unter bestimmten Bedingungen die Mittel vorschießt, wenn das Unternehmen nicht über ausreichend Liquidität verfügt.
AGS: Präsentation
Der AGS ist ein Garantiefonds, dessen Ziel es ist, zu verhindern, dass Arbeitnehmer im Falle von Kollektivverfahren nicht bezahlt werden oder auf ihre Bezahlung warten müssen:
Gemäß Artikel L.3253-6 des Arbeitsgesetzbuches sind Arbeitnehmer, einschließlich der ins Ausland entsandten oder im Ausland tätigen Arbeitnehmer, gegen das Risiko der Nichtzahlung der ihnen im Rahmen des Arbeitsvertrags zustehenden Beträge im Falle von Sicherungs-, Sanierungs- oder Liquidationsverfahren versichert.
Subsidiärer Charakter der Intervention der AGS: Nur wenn im Unternehmen keine Mittel verfügbar sind, erstellt der Agent eine Forderungsaufstellung, die an die CGEA (Verwaltungszentrum) gesendet wird, die dann im Namen der AGS Vorschüsse an den Agenten/gerichtlichen Liquidator leistet.
AGS: Ansprüche und Garantiefristen (allgemeine Informationen)
Die AGS-Versicherung deckt Folgendes ab:
Lohn-/Abfindungszahlungen vor dem Urteil des Richters oder des Landrichters;
Abfindung im Falle einer Kündigung:
- während des Beobachtungszeitraums;
- innerhalb eines Monats nach dem Urteil, mit dem der Sicherungs-, Umstrukturierungs- oder Übertragungsplan genehmigt wird;
- innerhalb von 15 Tagen nach Erlass des Liquidationsurteils; während der vorläufigen Fortführung der durch das Liquidationsurteil genehmigten Tätigkeit;
Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsvertrags von Arbeitnehmern, denen eine individuelle Versetzungsvereinbarung angeboten wurde;
Im Falle einer gerichtlichen Sanierung sind die fälligen Beträge bis zu einer Höchstgrenze von eineinhalb Monaten Arbeitszeit zu zahlen:
- während des Beobachtungszeitraums;
- innerhalb von 15 Tagen nach dem Liquidationsurteil oder innerhalb eines Monats nach dem Urteil
- Die Liquidation für die Arbeitnehmervertreter war vorgesehen;
während der vorläufigen Fortführung der Tätigkeit.
AGS: Garantiebeschränkungen
Deckungsgrenzen?
Der Versicherungsschutz von AGS ist nach oben begrenzt.
Die Höhe des Höchstbetrags variiert je nach Dauer des Arbeitsvertrags zum Zeitpunkt der Einleitung des Insolvenzverfahrens:
< 6 Monate – Höchstbetrag 4 = 54.848 Euro
> 2 Jahre – Höchstbetrag 5 = 68.560 Euro
> 2 Jahre – Höchstbetrag 6 = 82.272 Euro
Entlassung im Insolvenz- oder Liquidationsverfahren
Das Prinzip ?
Die Einleitung eines kollektiven Verfahrens führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsvertrags.
Das Entlassungsverfahren?
Das Vorgehen variiert je nach den folgenden Situationen:
Entlassungen erfolgen während der Beobachtungsphase (RJ) und der Phase der fortgesetzten Tätigkeit (LJ) oder nach Annahme des Plans (RJ) oder nach Verkündung des LJ;
Massenentlassungen von – 10 Mitarbeitern oder von mindestens 10 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen (Pflicht zur Einrichtung einer Betriebsschließung).
Entlassungen während der Beobachtungsfrist im Falle der Insolvenzverwaltung (=Entlassungen, die dringend, unvermeidbar und unerlässlich sind) und während der Frist der vorläufigen Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen der gerichtlichen Liquidation |
Entlassung nach Verabschiedung des Umstrukturierungs-/Transferplans |
Entlassung nach dem LJ-Schema ohne Fortsetzung der Tätigkeit |
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Entlassungen von – 10 Mitarbeitern |
Entlassungen von mehr als 10 Mitarbeitern (PSE) |
Entlassungen von – 10 Mitarbeitern |
Entlassungen von mehr als 10 Mitarbeitern |
Entlassungen von – 10 Mitarbeitern |
Entlassungen von mehr als 10 Mitarbeitern (PSE) |
| 1. Information und Konsultation des Betriebsrats | 1. Information und Konsultation des Betriebsrats | 1. Information und Konsultation des Betriebsrats | 1. Information und Konsultation des Betriebsrats | 1. Information und Konsultation des Betriebsrats | |
| 2. Informationen von der Direktion und Vorbereitung der PSE (Verhandlungen mit der CSE) | 2. Informationen von der Direktion und Vorbereitung der PSE (Verhandlungen mit der CSE) | 2. Informationen von der Direktion und Vorbereitung der PSE (Verhandlungen mit der CSE) | |||
| 2. Antrag auf Genehmigung an den Aufsichtsrichter unter Beifügung der Stellungnahme des CSE | 3. Antrag auf Genehmigung an den Aufsichtsrichter, zusammen mit der Stellungnahme des CSE und dem Beschluss der Direktion | 2. Annahme des Sanierungs-/Übertragungsplans durch das Handelsgericht | 3. Annahme des Sanierungs-/Übertragungsplans durch das Handelsgericht | 1. Vom Handelsgericht erlassener Liquidationsbeschluss | 3. Liquidationsbeschluss des Handelsgerichts |
| 3. Anordnung des aufsichtsführenden Richters zur Genehmigung der Entlassungen | 4. Anordnung des aufsichtsführenden Richters zur Genehmigung der Entlassungen | 4. Benachrichtigung der PSE an die DIRECTE | 2- Informationen der Direktion | 4. Informationen von der Direktion und Vorbereitung der PSE | |
| 3. Information und Konsultation des Betriebsrats | 5. Information und Konsultation des Betriebsrats | ||||
| 4. Umverteilungssuchen | 3. Suche nach Versetzungsmöglichkeiten | 5. Suche nach einer Stellenversetzung | 4. Suche nach Umstrukturierungsmöglichkeiten | 6. Suche nach Umstrukturierungsmöglichkeiten | |
| 7. Benachrichtigung der PSE an die Direccte unter Beifügung des Konsultationsberichts | |||||
| 5. Vorgespräche + CSP-Vorschlag | 4. Vorgespräche + CSP-Vorschlag | Vorgespräch, es sei denn, das Unternehmen hat Arbeitnehmervertreter | 5. Informationen vor der Entlassung |
8. Informationen vor der Entlassung
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| 6. Benachrichtigung über Entlassungen | 5. Benachrichtigung über Entlassungen | 5. Benachrichtigung über Entlassungen innerhalb eines Monats nach Annahme des Plans | 6. Benachrichtigung über Entlassungen innerhalb eines Monats nach Annahme des Plans | 6. Benachrichtigung über Kündigungen innerhalb von 15 Tagen nach dem Liquidationsurteil | 9. Benachrichtigung über Kündigungen innerhalb von 15 Tagen nach dem Liquidationsurteil |
Folgen der gerichtlichen Verlegung auf Arbeitsverträge
Das Prinzip ?
Der Verkauf, auch nur teilweise, des Unternehmens kann gemäß Artikel L 626-1 (Schutzklausel), L 631-22 (RJ) oder L 642-2 (LJ) des Handelsgesetzbuches angeordnet werden und beinhaltet die Übertragung einer autonomen wirtschaftlichen Einheit, die ihre Identität behält.
Die Folgen?
Automatische Übertragung der bestehenden Arbeitsverträge des übertragenen Unternehmens auf den Erwerber:
- Automatische Übertragung: Es sind keine Formalitäten erforderlich, außer der Benachrichtigung und Rücksprache mit der CSE und, in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, der Benachrichtigung der Belegschaft;
- Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen (Qualifikation, Vergütung, Dienstalter, angesammelter bezahlter Urlaub usw.);
- Diese Versetzung ist für die Angestellten obligatorisch und kann sich ihr nicht widersetzen.
Ausnahmsweise gilt die Übertragung von Arbeitsverträgen nicht für entlassene Arbeitnehmer:
- Während des Beobachtungszeitraums;
- Als Teil des vom Richter genehmigten Transferplans