Gesetz Nr. 2014-743 vom 1. Juli

2014 über das Verfahren vor dem Arbeitsgericht bei Beendigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers. Mit diesem Gesetz wird Artikel L.1451-1 des Arbeitsgesetzbuches geschaffen.

« Wenn dem Arbeitsgericht ein Antrag auf Überprüfung der Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer aufgrund von Tatsachen vorgelegt wird, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorwirft, wird der Fall direkt dem Urteilsbüro vorgelegt, das innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags in der Sache entscheidet. »

Die Anhörung vor dem Schlichtungsausschuss entfällt.
Gemäß dieser Regelung werden Fälle von Arbeitnehmern, die aufgrund schwerwiegender, vom Arbeitgeber verursachter Vertragsverletzungen zur Kündigung gezwungen sind, innerhalb weniger Wochen nach der formellen Kündigungsmitteilung vom Arbeitsgericht verhandelt.
Wichtig ist, dass ein Arbeitnehmer, der die Kündigung seines Arbeitsvertrags formell mitteilt, unverzüglich eine Klage beim Gericht einreichen muss, damit die Kündigung als vom Arbeitgeber verursacht anerkannt wird.
Vor dieser Reform mussten Arbeitnehmer, die die Kündigung formell mitteilten, nach Einreichung ihrer Klage viele Monate auf eine Anhörung warten. In dieser Zeit konnten sie sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung anmelden, da der Arbeitgeber die Kündigungsunterlagen nicht ausgestellt hatte.
Da die Fälle nun schneller inhaltlich verhandelt werden, sollten die Probleme der Arbeitnehmer rascher gelöst werden.
In der Praxis dürfte das vom Gesetzgeber angestrebte Tempo jedoch mit dem Bearbeitungsstau bei den Arbeitsgerichten kollidieren, die zweifellos Schwierigkeiten haben werden, diese Fälle kurzfristig für Anhörungen anzusetzen. Darüber hinaus wird die Voraussetzung, dass beide Parteien ihre Vereinbarungen abgeschlossen und die Dokumente zwischen dem Erhalt der Vorladung und dem Verhandlungstermin ausgetauscht haben müssen, wahrscheinlich dazu führen, dass der Fall auf eine spätere Verhandlung… mehrere Monate später verschoben wird.

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