Die Regierung hat eine Verordnung zur Lohnübertragung erlassen (Verordnung Nr. 2015-380 vom 2. April 2015).
Die im Amtsblatt am 3. April 2015 veröffentlichte Verordnung definiert die Lohnübertragung und legt die Bedingungen für die Inanspruchnahme und das Verbot der Inanspruchnahme der Lohnübertragung fest.
Des Weiteren legt der Text Art und Besonderheiten der Verträge fest, die den Arbeitnehmer unter der Dachgesellschaft bzw. das Kundenunternehmen mit der Dachgesellschaft verbinden.
Schließlich legt die Verordnung die Bedingungen fest, unter denen Dachgesellschaften ihre Aktivitäten ausüben können.