Das Gesetz Nr. 2014-1545 vom 20. Dezember 2014 zur Vereinfachung von Geschäftsabläufen ermächtigte die Regierung insbesondere, Maßnahmen zur Vereinfachung bestimmter Erklärungen zu ergreifen.
Die Verordnung vom 18. Juni 2015 wurde gemäß dieser Ermächtigung erlassen. Sie enthält Bestimmungen zum „Arbeitsvermittlungsgutschein“ für Unternehmen, der mit Wirkung zum 1. Juli 2015 auf Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten (vorher 10) ausgeweitet wurde. Gleichzeitig wurde der „Arbeitsvermittlungsgutschein für Vereine“, der zuvor auf Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten beschränkt war, nun auf Vereine mit weniger als 20 Beschäftigten ausgeweitet.