Die Bestimmungen zur Erklärung, die Arbeitgeber der Verwaltungsbehörde vorlegen mussten, um die in Anspruch genommenen Direktmittel von ihren Beiträgen zur Berufsausbildung abziehen zu können, wurden durch den Erlass vom 2. Juni 2015 aufgehoben.
Dieser Erlass beseitigte die Regelungen zu den Steuererklärungen der Arbeitgeber bezüglich der Berufsausbildung. Er diente der Umsetzung des Gesetzes vom 5. März 2014 über die Berufsausbildung, welches die Möglichkeit des Abzugs von Direktmitteln ausschloss.