Das Arbeitsministerium hat umfangreiche Inspektionen angekündigt

Die Bekanntmachung ( veröffentlicht auf der Website des Arbeitsministeriums )

Eine Richtlinie des Arbeitsministeriums sieht die Umsetzung eines umfassenden Kontrollplans für Anträge auf Teilzeitbeschäftigung vor.

Die wichtigsten Ziele wurden formuliert

Betrugsbekämpfung: Die Hauptziele sind:

  • Die teilweise Beschäftigungszuweisung von Mitarbeitern, die weiterhin arbeiteten (insbesondere im Rahmen von Telearbeit);
  • Absichtlich überhöhte Rückerstattungsanträge.

Fehlerkorrektur : zielt in erster Linie auf Unternehmen ab, die in gutem Glauben Fehler bei der Angabe von Informationen zu ihren Entschädigungsansprüchen gemacht haben was dazu führte, dass sie entweder höhere oder niedrigere Summen erhielten, als ihnen zustanden.

Die potenziellen Folgen dieser Kontrollen

Der Widerruf von Beschlüssen, die die Nutzung der Teilerwerbstätigkeit oder des Entschädigungssystems genehmigen

Die Genehmigung oder Entschädigungsentscheidung kann widerrufen , insbesondere wenn die Nutzung der Teilerwerbstätigkeitsregelung als rechtswidrig angesehen wird:

  • Das Risiko, die im Rahmen dieses Programms erhaltenen Leistungen ganz oder teilweise zurückzahlen zu müssen.

Im Falle von Betrug

Ferner gilt in Fällen von Betrug (was voraussetzt, dass Vorsatz vorliegt):

  • die Verkündung einer Verwaltungssanktion : Ausschluss für 5 Jahre vom Bezug bestimmter öffentlicher Beihilfen, Rückerstattung der in den 12 Monaten vor der Sanktion gewährten öffentlichen Beihilfen;
  • sogar strafrechtliche Sanktionen : bis zu 2 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.

Im Falle eines in gutem Glauben begangenen Fehlers bei der Angabe von Informationen zu Entschädigungsansprüchen (fälschliche Erhöhung oder Verringerung)

Einvernehmliche Regelung im Rahmen eines Dialogs mit der Direccte :

  • Handelt das Unternehmen in gutem Glauben , kann es von einer Regulierung der Entschädigungsansprüche profitieren, entweder gütlich oder durch ein Rückzahlungsverfahren.

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