Seit Beginn der Gesundheitskrise wurden Unternehmenskäufer von staatlichen Hilfsprogrammen weitgehend vernachlässigt. Wer also im Jahr 2020 vorausschauend ein Unternehmen erworben hat, muss über eine sehr gute finanzielle Lage verfügen, da die meisten Förderprogramme nicht zugänglich sind. Das Dekret Nr. 2021-624 vom 20. Mai 2021 richtet sich speziell an diese Unternehmenskäufer und führt eine neue Form der Unterstützung ein.

Wer wird von dieser Hilfe profitieren?

Die wichtigsten Bedingungen, die diese Unternehmen bei der Übernahme eines Unternehmens erfüllen müssen, sind folgende:

  • erstellt bis spätestens 31. Dezember 2020;
  • die vollständige Übernahme eines Unternehmens im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Inhaber des Unternehmens sein;
  • die gleiche Haupttätigkeit haben (zum Beispiel ein Restaurant, das ein anderes Restaurant übernimmt);
  • ein Unternehmen zu besitzen, dessen Tätigkeit zwischen November 2020 bzw. dem Datum des Unternehmenserwerbs und Mai 2021 einem Verbot unterlag, die Öffentlichkeit ohne Unterbrechung zu empfangen;
  • Im Jahr 2020 wurden keine Einnahmen erzielt.

Wir möchten Sie insbesondere auf diese letzte Bedingung aufmerksam machen, die das Risiko birgt, viele potenzielle Käufer auszuschließen, die die schlechte Idee hatten, im Sommer vor der Schließung im Oktober 2020 noch einen kleinen Umsatz zu erzielen!

Wie hoch ist diese Hilfe?

Die Höhe der Hilfe hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erfolgt die Hilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von 70 % des mathematischen Kehrwerts der während des förderfähigen Zeitraums erfassten fixen Kosten des Bruttobetriebsüberschusses (EBE).
  • Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten steigt die Fördersumme auf 90 %.

Der Brutto-Betriebsüberschuss bei den Fixkosten, der in Dekret Nr. 2021-310 vom 24. März 2021 , wird anhand der Zwischenbilanz über den relevanten anrechenbaren Zeitraum von sechs Monaten (Januar bis Juni 2021) vom Wirtschaftsprüfer des Unternehmens ermittelt, der in seiner Funktion als vertrauenswürdiger Dritter eine Bescheinigung ausstellt.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Der Antrag muss zwischen dem 15. Juli 2021 und dem 1. September 2021 über den Berufsbereich der Website https://www.impots.gouv.fr/portail/

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums

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